Die Anschlageinrichtung für PSA gegen Absturz muss die Kräfte aufnehmen können, die beim Auffangen abstürzender Personen auftreten. Provisorische Anschlagpunkte, wie Installationsrohre, Gardinenleisten, Möbelstücke, Fensterrahmen, Heizkörper usw. sind als Anschlageinrichtungen ungeeignet. Beim Anschlagen ist besonders darauf zu achten, dass sich das Verbindungsmittel nicht unbeabsichtigt von der Anschlageinrichtung lösen kann.Verbindungsmittel dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden. Deshalb sind scharfe Kanten durch geeignete Hilfsmittel zu entschärfen oder die Verbindungsmittel durch Umhüllen zu schützen.

Verbindungsmittel sind straff zu halten. Höhensicherungsgeräte müssen zur Vermeidung von Pendelbewegungen möglichst senkrecht über dem Benutzer angeschlagen sein. Die zuverlässige Funktion bei waagrechtem Auszug ist nicht bei allen Geräten gewährleistet (Hinweise hierzu gibt die Gebrauchsanleitung). Beim Betreten von Schüttgütern (z.B. in Bunkern oder Silos) dürfen Höhensicherungsgeräte nicht verwendet werden, da diese bei geringer Auszugsgeschwindigkeit des Verbindungsmittels nicht ansprechen.

Vor jeder Benutzung der Steigschutzeinrichtung ist zu prüfen, ob das bestimmungsgemäße Anfügen des mitlaufenden Auffanggerätes an der Führung gegeben ist, und die Ein- und Ausführstellen gegen unbeabsichtigtes Trennen des mitlaufenden Auffanggerätes gesichert sind. Steigschutzeinrichtungen mit Führungen aus textilen Seilen sind nur für kurzzeitige Verwendung geeignet.