Rutschklassen in Barfussbereichen
Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden die einzelnen Bereiche
den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die
Rutschhemmung von A bis C zunehmen.
In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt,
die bei der Prüfung nach DIN 51 097 (vgl. Abschnitt 4) von den Bodenbelägen erreicht
werden müssen; die Aufzählung der naßbelasteten Barfußbereiche ist nicht erschöpfend.
A 12°
– Barfußgänge (weitgehend trocken)
– Einzel- u. Sammelumkleideräume
– Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im
gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt
– Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)
B 18°
– Barfußgänge, soweit sie nicht A zugeordnet sind
– Duschräume
– Bereich von Desinfektionssprühanlagen
– Beckenumgänge
– Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die in Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt
– Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken
– Hubböden
– Planschbecken
– Ins Wasser führende Leitern
– Ins Wasser führende, max. 1 m breite Treppen mit beidseitigen Handläufen
– Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches
– Sauna- und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind
C 24°
– Ins Wasser führende Treppen, soweit sie nicht B zugeordnet sind
– Durchschreitebecken
– Geneigte Beckenrandausbildung
Prüfanleitung und Durchführung
Prüfgerät
Schiefe Ebene zur Aufnahme der Prüfbeläge. Stufenlos verstellbar mit Meßeinrichtung
für Neigungswinkel.
Prüfflüssigkeit
Wässerige Lösung eines neutralen Netzmittels (0,1 Gew.-%); für gleichmäßige
Beanspruchung der Prüffläche mindestens 6 Ltr./min.
Prüfbelag
Abmessung: 1000 x 500 mm
Die Erstellung des Prüfbelages hat in der Art und Weise zu erfolgen, wie die hierfür
verwandten Belagsarten in der Praxis zur Anwendung kommen.
Aufsteller Warnschild Rutschgefahr gibt es im Shop bei Uni-Rent Reinigungstechni Ltd.









