Hat der Mieter im Mietvertrag die Reinigung des Treppenhauses übernommen, so ergibt sich die nähere Regelung aus der Hausordnung, dass der Mieter die Reinigung an bestimmten Wochentagen im Wechsel mit anderen Mietern durchzuführen hat. Grundsätzlich bleibt der Mieter auch während seiner Abwesenheit verpflichtet. Notfalls muss er für eine Vertretung sorgen oder mit dem Nachbarn tauschen.
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