Bei der Lagerung von Fässern und Gebinden sind folgende Berechnungsgrundlagen einzuhalten:

Bei einem Gesamtrauminhalt

von unter 100 m³ = 10 % Rückhaltevolumen

von 100 – 1000 m ³ = 3 % Rückhaltevolumen

mehr als 1000 m ³ =  2 % Rückhaltevolumen

Befindet sich ein Wasserablauf in der Nähe des Gebindelagers, so können Abdichtmatten, die resistent gegen Wasser, Öl und die meisten Chemikalien sind, zum Schutz vor unerwünschten eindringenden gefährdenden Stoffen in Boden oder Kanalisation verwendet werden. Befindet sich eine Kanalöffnung auf dem Betriebsgelände, ist der Einsatz von überfahrbaren Kanalabdeckungen aus Stahl, die mit einer Spezialdichtung, die sich den Unebenheiten des Bodens anpasst, und damit einen ausreichenden flüssigkeitsdichten Abschluss gewährleistet, sinnvoll