Reinigungskräfte im Bundestag werden jetzt nachbezahlt

Die öffentliche Empörung zeitigt Wirkung: Die Putzkräfte im Deutschen Bundestag dürfen sich über eine spürbare Lohnerhöhung freuen. Sie erhalten jetzt endlich den normalen Tariflohn.

Berlin – Rückwirkend zum 1. Mai werde ihr Stundenlohn auf den Satz des Tarifvertrages für Gebäudereiniger von 7,87 Euro angehoben, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens B+K, Timo Benthin, der in Hannover erscheinenden “Neuen Presse”. Bisher hatten sieben Mitarbeiterinnen dem Bericht zufolge zu einem Stundensatz zwischen 6,40 und 7,07 Euro im Reichstagsgebäude gearbeitet.

Putzfrau im Bundestag: Bei künftigen Ausschreibungen wird Entlohnung eine Rolle spielen

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Putzfrau im Bundestag: Bei künftigen Ausschreibungen wird Entlohnung eine Rolle spielen

Die Vorwürfe der Gewerkschaft IG Bau, Dumpinglöhne gezahlt zu haben, wies der Geschäftsführer zurück. Die sieben Angestellten seien für die Toilettenbetreuung abgestellt gewesen, was nur zu einem kleinen Teil aus Reinigungstätigkeiten bestehe. Daher fielen die Mitarbeiter nicht unter den Tarifvertrag für Gebäudereiniger. Die rund 65 anderen Angestellten der Firma im Bundestag seien bereits zuvor nach Tarif bezahlt worden. Eine IG-Bau-Sprecherin reklamierte jedoch, auch die Entlohnung der sieben Mitarbeiterinnen falle unter den Tarifvertrag.In dem Fall droht B+K dem Bericht zufolge außerdem noch ein gerichtliches Nachspiel. Eine der Betroffenen, die nicht mehr bei B+K arbeitet, habe die Firma nach Angaben der IG Bau auf Auszahlung der Differenz des erhaltenen Lohns zum Tarifsatz verklagt. Die Bundestagsverwaltung prüft weiterhin, ob der Vorfall Auswirkungen haben kann. Bei künftigen Ausschreibungen werde die untertarifliche Bezahlung “eine Rolle spielen”, sagte ein Sprecher. B+K habe schriftlich zugesichert, dass allen Mitarbeitern der Tariflohn gezahlt werde.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte in der vergangenen Woche angekündigt, er wolle gegen Dumpinglöhne für Wachleute und andere Bedienstete im Bundestag vorgehen. “Dort, wo der Bundestag selber Arbeitgeber ist, ist das ohnehin ausgeschlossen”, sagte er in Berlin. Bei einer Auftragsvergabe an externe Unternehmen gebe es eine “Risikolage”, da der Bundestag als Auftraggeber keinen unmittelbaren Einfluss nehmen könne. “Für uns kommen als Auftragnehmer überhaupt nur Firmen in Betracht, die sich vertraglich verpflichten, mindestens Tariflöhne zu zahlen. Wenn es Belege dafür gibt, dass ein Unternehmen diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, greifen wir das unverzüglich auf”, sagte Lammert.