Die Gebäudereinigung birgt für Beschäftigte von Reinigungsfirmen einige Gefahren bei der täglichen Arbeit, auf die sich die Reinigungsunternehmen einstellen müssen. Zwar ist der Arbeitsschutz an sich schon lange ein Thema und auch mit dem Arbeitsschutzgesetz und vielen anderen Vorschriften (wie zum Beispiel der Biostoffverordnung) gesetzlich geregelt, aber dennoch fehlt noch bei der ein- oder anderen Reinigungsfirma ein entsprechendes Gefahrenschutzmanagement. Um die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrenanalyse zu erfassen und zu überprüfen, in wie weit die gesetzlichen Regelungen von den Betrieben auch eingehalten werden, hat das Amt für Arbeitsschutz Hamburg gemeinsam mit der BG Bau (Berufsgenossenschaft Bau) in den Jahren 2006 und 2007 ein entsprechendes Projekt durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass zwar rund 80 % eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigungsfirma vorhielten, aber dennoch nur rund 30 % wesentliche Arbeitsschutzanforderungen erfüllen.

Aber nicht nur der Kontakt zu gefährlichen Stoffen ist ein Thema im Reinigungsservice. Bei allen Arten der Reinigung (zum Beispiel Unterhaltsreinigung, Fensterreinigung, Büroreinigung) muss auf die Ergonomie geachtet werden. Eine ständig gebückte bzw. gebeugte Haltung kann schnell zu Rückenproblemen führen. Die Reinigungsfirma ist hier in der Pflicht, notwendige Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erhalten. So sollten verwendete Arbeitsgeräte auf die Größe des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin angepasst werden können (zum Beispiel die Rohre der Staubsauger). Da die Gebäudereinigung auch Fenster- und Fassadenreinigung beinhaltet, besteht unter Umständen auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Umgang mit Leitern muss erprobt sein und die Reinigungskräfte müssen für solche Tätigkeiten vor allem schwindelfrei sein. Bei Tätigkeiten ab einer bestimmten Höhe müssen die Beschäftigten der Gebäudereinigungsfirma dazu noch entsprechend mit Gurten gesichert werden.

Zum Arbeitsschutz zählen in der Gebäudereinigung (genau wie bei allen anderen Arbeitgebern) natürlich auch die Lage der Arbeitszeiten sowie die Einhaltung von Pausen. Die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sind auch von Reinigungsunternehmen zu beachten und einzuhalten. Gegebenenfalls ist eine notwendige Umorganisation der Arbeitseinsätze vorzunehmen.